Frage von
Frau
G***
, Datum: 13.03.2022
Ist es erlaubt in ein Kaufhaus oder öffentliche Gebäude zu fahren?
Zaht die Krankenkasse einen Zuschuß?
Hat der Scooter eine Hilfsmittelnummer?
Antwort des Shopbetreibers
Hallo Doris G.,
grundstätzlich kann man sich mit Mobilitätshilfen bis 6 km/h wie ein Fußgeänger bewegen; also auch in Gebäuden und Kaufhäusern etc.
Der TravelScoot ist allemal sehr geeignet dafür da er sich ja am Stand drehen kann und mit seinen jetzt nur noch 53 cm breite auch enge Stellen befahren kann.
Wir erleben dass Krankenkasse den TravelScoot bezahlen und Zuschüsse übernehmen; i.d.R. wird der TravelScoot jedoch abgelehnt da Krankenkassen keine Reisemittel übernehmen müssen und der TravelScoot ja vom Namen her als Reisescooter angelegt ist. Eine Hilfmittelnummer hat der TravelScoot nicht.
Features die für eine Krankenkassenübernahme sprechen:
- Kompaktheit; Fahrzeug kann auch in der Wohnung oder im Auto verstaut werden wenn kein Platz für ein größeres Fahrzeug vorliegt (Wohnanlagen die kein Abstellen erlauben z.B. - hier bestens vom Hausmeister oder Immobilienbetreiber eine generelle Ablehnung für einen Platz bzgl. einer Mobilitätshilfe einholen).
- Leichtheit; wenn der Arbeitsplatz nur wieder erreicht werden kann wenn z.B. 3 Treppen oder anderen Hindernisse nur mit dem leichten TravelScoot wieder erreicht werden können.
Festures die gegen eine Krankenkassenübernahme sprechen:
- Reisetauglichkeit.
- Stabilität (z.B. bei Schwindel kann man sich nicht am TravelScoot festhalten) als auch kann natürlich bei einem leichten Reisescooter keine Kippsicherheit angeboten werden (was eher Mobilitätsscooter über 100 Kg mit Hilfsmittelnummer anbieten.
Wenn der TravelScoot bei Krankenkassen übernommen wird muss das Rezept des Arztes sowie die Nutzungsbedingtheit in einem Guss sein!
MfG escooter.de TravelScoot sales