Elektrofahrräder in verschiedenen Kategorien im Onlineshop von escooter.de efahrrad.de
Nachrüstsets & Elektrofahrräder
ELEKTROMOTORSYSTEME / NACHRÜSTUNG
Mit den Nachrüstmotorkits können normale Fahrräder auf Pedelecs umgebaut werden solange die qualitativen Vorgaben stimmen. Ob Nabenfrontantrieb, Mittelmotor, Nabenheckantrieb; wer sein Bike nachrüsten will hat einige Varianten zur Verfügung.
Keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht, Fahrradwegnutzung generell ja, Status wie ein motorloses Fahrrad, auch Hybridbikes mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder!
VOLLELEKTRISCHE Elektrofahrräder (Ebikes = Elektroleichtmofa)
eBIKE eLEICHTMOFA (vollelektronische Elektrofahrradversion) werden durch Gasdrehgriff gesteuert
Keine Helmpflicht, Fahrradwegnutzung ja (innerorts ist es rechtlich unklar ob Leichtmofas generell den Fahrradweg nutzen dürfen; lt. unserer Erfahrung sollen Leichtmofas immer am Fahrradweg fahren), ausserorts Fahrradweg generell Pflicht, keine Fuehrerscheinpflicht d.h. Mofapruefbescheinigung ausreichend oder vor 01.04.1965 geb. bzw. alle anderen Fuehrerscheine sind ausreichend, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 70,- pro Jahr.
Hier wird wie auch beim Mofa, die Motorleistung ausschließlich über einen Drehgriff geregelt. Motorisierung und Muskelkraft wirken somit als Antriebssysteme unabhängig voneinander. Es kann natürlich jederzeit dazugetreten werden; muß jedoch nicht.
Es ist also reiner Motorbetrieb, Hybridbetrieb und reiner Fahrradbetrieb möglich.
HALBELEKTRISCHE Pedelecs mit Fahrradstatus bis 25 km/h (Fahrradstatus)
HYBRIDBIKES / PEDELECS (Electrically Power-Assisted Cycle oder Pedal Electric Cycle)
Keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht, Fahrradwegnutzung generell ja, Status wie ein motorloses Fahrrad, auch Hybridbikes mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder!
... gelten trotz unterstützender Motorisierung in der EU als Fahrräder und sind somit zulassungsfrei. Pedelecs dürfen nach EU Richtlinien bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstuetzt werden und eine Anfahrhilfe bis 6 km/h besitzen.
SPEEDBIKE oder eLEICHTKRAFTRAD bis 45 km/h oft mit eBIKE-LEICHTMOFAFUNKTION d.h. vollelektrisches Fahren bis 20 km/h inklusive.
Helmpflicht seit 2013, Fahrradweg nur ausserorts. Strassennutzung ausserorts erlaubt; d.h. keine Fahrradwegpflicht ausserorts... was für Pendler und Speedfahrer sehr zeitsparend sein kann. Führerscheinpflicht mind. PKW Klasse 3 oder B bzw. ein Moped-Führerschein Klasse M ab 16 Jahren, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 70,- pro Jahr.
"Ideal um Ziele im mittleren Entfernungsbereich flott zu erreichen. Primär finden wir hier Personen wie Pendler die diese eBikes als Autoersatz verwenden"